PRIVATPILOTENSCHEIN
(
Austrian PRIVATE PILOT LICENCE, PPL )
Zivilluftfahrt-Personalverordnung §5ff und Erläuterungen

Aufnahme einzelner Flugmanöver mit Digitaler Filmkamera -
Danach Auswertung gemeinsam mit Schüler / Schülerin auf Computer -
man sieht Dinge, die beim Fliegen negiert werden,
bzw. aufgrund der großen Arbeitsbelastung
nicht wahrgenommen werden-
beim nächsten Mal
dann aufgrund der vorangegangenen Analyse
schon sehr wohl beachtet werden.

Steigert die Effizienz der Ausbildung enorm !  super idee !!!

Clips zum Thema 'Fliegen

Seit 1. Juni 2006 gibt es neue Ausbildungsrichtlinien nach JAR/FCL.
Nachfolgendes bereits

JAR/FCL konforme Ausbildung.
(alles wie immer ohne Gewähr)


>>>Z
uerst sollten Sie all diese Tipps zum Thema<<<
>>>'Auswahl einer Flugschule' gelesen haben !
<<<

1. Jetzt geht's los? (Das schon gelesen?)
2. Wo nehmen Sie ein Flugzeug her?
3. Wie geht das? Theorie des Fliegens
4. ''Start frei''. Die praktische Ausbildung
5. Alleine in der Luft. Der erste Soloflug
6. Der große Tag. Die Prüfung
7. Die Prüfung bestanden. Bekommen Sie jetzt den 'Schein'?
8. Jetzt heißt's  F E I E R N !
9. Wie lange dauert die PPL-Ausbildung?
10. Was müssen Sie tun, um den 'Schein' zu erhalten?
11. Welche Berechtigungen kann ich noch erwerben?
11.1. Schleppflugberechtigung
11.2. Kunstflugberechtigung

11.3. Sicht-Nachtflugberechtigung -Night-VFR
alles Wichtige zu diesem Thema

11.4. Instrumentenflugberechtigung
 

      15. Woran auch zu denken wäre - in der Hoffnung man braucht's nicht   

Neue Ausbildungrichtlinien gemäß JAR
(Joint Aviation Requirement),
auch in Österreich seit 1. Juni 2006,
wie JAR/FCL seit langem in Deutschland geht =>

Ein wahres Füllhorn an Erstinfo aufmerksam lesen, so viel info kann ihnen nicht einmal der beste fluglehrer auf einmal mitgeben!!!

Na ja, dann schau'n wir mal !

PRIVATPILOTENSCHEIN
nach JAR/FCL - seit 1. Juni 2006
 

1. Jetzt geht's los?

Bevor Sie mit der praktischen Ausbildung zum Erwerb des Privatpilotenscheines (PPL) beginnen können, benötigen Sie einen Flugschülerausweis. Sie müssen als Flugschüler das 15. Lebensjahr vollendet haben. Dieser Flugschülerausweis berechtigt Sie, unter Aufsicht eines Fluglehrers - kontaktieren Sie mich - mit der praktischen Ausbildung zu beginnen.
Den PPL bekommen Sie aber erst an Ihrem 17. Geburtstag ausgestellt - die Ausbildung und Prüfung kann also bereits vorher erfolgen.

Für die Ausstellung des Flugschülerausweise benötigen Sie:

* Amtliches Antragsformular
* ein amtlicher Lichtbildausweis,
* eine nicht mehr als sechs Monate alte Strafregisterbescheinigung,
* eine Geburtsurkunde,
* einen Staatsbürgerschaftsnachweis,
* ein entsprechendes gültiges Tauglichkeitszeugnis, in Ihrem Fall, als Flugschüler ein Tauglichkeitszeugnis,
      welches für den Erwerb des angestrebten Scheines erforderlich ist ( geregelt in Anlage 2 (JAR-FCL 3)).
      Sie müssen somit eine Fliegerärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen.
* 2 Passbilder.
* und € 35.00


Seitenanfang

2. Wo nehmen Sie ein Flugzeug her?

Der einfachste Weg ist, Sie treten einem Verein bei (Liste der Flugplätze finden Sie hier!).
Die Motorflugunion Wien (mfu), einer der größten Motorflugvereine, zählt derzeit an die 600 Mitglieder und bietet eine breite Palette von Flugzeugen sowohl in Bad Vöslau (LOAV) als auch in Wien-Schwechat (LOWW) an.

Sie stellen ganz einfach einen Antrag auf Mitgliedschaft im Büro der Motorflugunion Wien:

                Motorflugunion Wien
                Flugplatz Vöslau
                2540 Bad Vöslau
                Telefon: 02252/7734

Nach dessen positiver Erledigung und nach Bezahlung einer Kaution, einer Einschreibgebühr, sowie dann des jährlichen Mitgliedsbeitrages sind Sie Mitglied - wenn es schnell gehen soll, da Sie schon den Flugschülerausweis haben und sofort fliegen möchten [das können Sie mit mir machen], genügt natürlich die Anmeldung  ;-)

Seitenanfang

3. Wie geht das ? Theorie des Fliegens

Wenn Sie sehr ungeduldig sind ;-) , können Sie schon einiges an Info sammeln, das "Pilot's Handbook of Aeronautical Knowledge" und "Airplane Flying
Handbook
" sind ein Füllhorn an Information.

In einem Theoriekurs im Rahmen der Motorflugunion Wien erarbeiten Sie sich unter fachkundiger Führung der vortragenden Fluglehrer gemeinsam mit anderen Flugschülerinnen und Flugschülern Wissen in folgenden Gegenständen :

* Luftrecht
* allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse,
* Flugleistung und Flugplanung,
* menschliches Leistungsvermögen,
* Meteorologie,
* Navigation,
* betriebliche Verfahren,
* Aerodynamik und
* Sprechfunkverkehr.


Seitenanfang

4. ''Start frei''. Die praktische Ausbildung

Für die Ausbildung stehen Ihnen mehrere 2-sitzige Flugzeuge folgender Typen zur Schulung zur Verfügung: Cessna 152 (C152) und Katana (DV20, DA20).
Probieren Sie beide Typen aus und entscheiden Sie sich dann. Sie werden die folgenden 45 Stunden - so viele Stunden müssen Sie nämlich in der Ausbildung fliegen - in der Type Ihrer Wahl, mit dem Fluglehrer Ihrer Wahl, verbringen.
Haben Sie allerdings eher nur an Wochenenden Zeit, Praxisschulung durchzuführen, empfiehlt sich die Ausbildung in einer Katana, die an Wochenenden - aufgrund geringer Lärmentwicklung - keinerlei Einschränkungen unterliegt.

Konkret umfasst die Flugausblidung forlgende Punkte:
* Flugvorbereitung, einschließlich Bestimmung von Masse und Schwerpunktlage, Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges;
* Platzrundenverfahren, Verfahren zur Vermeidung von Zusammenstößen und Vorsichtsmaßnahmen;
* Führen des Flugzeuges mit Sicht nach außen;
* Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von beginnenden und voll überzogenen Flugzuständen;
* Grenzflugzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich, Erkennen und Beenden von Spiralsturzflugzuständen;
* Starts und Landungen mit und ohne Seitenwind;
* Starts mit höchstzulässiger Leistung auf kurzen Pisten und unter Berücksichtigung der Hindernisfreiheit und Landungen auf kurzen Pisten;
* Führen des Flugzeuges ausschließlich nach Instrumenten, einschließlich einer Horizontalkurve von 180°;
* Überlandflüge mit Sicht nach außen, Koppelnavigation und Funknavigationshilfen;
* Notverfahren, einschließlich simulierter Ausfälle der Flugzeugausrüstung; und
* An- und Abflüge von und zu kontrollierten Flugplätzen, Flüge durch Kontrollzonen,
* Einhaltung von Flugverkehrsverfahren, Sprechfunkverkehr und Sprechgruppen.

Seitenanfang

5. Alleine in der Luft. Der erste Soloflug.

Nach einigen Stunden Flugerfahrung im Platzbereich des Flugplatzes unter fachkundiger Leitung Ihres Fluglehrers, fliegen Sie erstmalig, so Sie mindestens 16 Jahre sind, ein paar 'Runden' alleine. Der Fluglehrer überwacht Ihren Flug vom Boden aus und steht mit Ihnen über Funk in Kontakt- und zugegeben, Ihr Fluglehrer wird, genauso wie Sie, nervös sein.
Der erste große Schritt in Richtung Privatpilotenschein ist getan. Sie können 'Ihr' Flugzeug alleine fliegen - und das geht relativ einfach  ;-))

if anyone happens to know who has got the copyright to that strip, please let me know. i found that slip without indication of a source!!!!!!!!!!!!

In der Folge werden Sie immer weitere 'Kreise' ziehen und nach eingehender Vorbereitung sicher zu anderen Flugplätzen finden.
Ein weiteres Erlebnis wird das Anfliegen eines Flughafens sein, zum Beispiel Wien, Salzburg oder Graz.

Als Bewerber für einen PPL  müssen Sie - in Summe 45 - mindestens 25 Stunden mit einem Fluglehrer und mindestens zehn Stunden im Alleinflug unter Aufsicht nachweisen, darin müssen mindestens fünf Stunden im Allein-Überlandflug mit mindestens einem Flug über eine Strecke von mindestens 270 km (150 NM) enthalten sein, bei dem auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen, Landungen bis zum vollständigen Stillstand durchzuführen sind ("Dreiecksflug": zB Vöslau - Wels - Krems - Vöslau)).

Seitenanfang

6. Der große Tag. Die PPL-Prüfung

Ihre Kenntnisse werden in Theorie und Praxis überprüft.

Die theoretische Prüfung basiert auszugsweise auf Fragen aus einem publizierten Fragenkatalog im Multiple-Choice Verfahren.
Gegenstände
*
Luftrecht und ATC-Verfahren
* Allgemeine Luftfahrzeugkunde
* Flugleistung und Flugplanung
* Menschliches Leistungsvermögen
* Meteorologie
* Navigation
* Betriebliche Verfahren
* Aerodynamik
* Sprechfunkverkehr                          Gesamtdauer 6 Stunden


Die praktische Prüfung
[das können Sie mit mir machen] umfasst einen Prüfungsflug zu einem Ihnen vorher bekannt gegebenen Fluglpatz/-hafen. Sie bereiten diesen Flug selbständig vor.

Im Detail sieht die Durchführung dann so aus:
* Abflug
Gebrauch der Checkliste, Verhalten als Pilot (Fliegen des Flugzeuges mit Sicht nach außen, Eisverhütungs-/Enteisungsverfahren etc.) gelten für alle Abschnitte:
Flugvorbereitung einschließlich Dokumentation und Flugwetterberatung
Berechnung von Masse, Schwerpunktlage und Flugleistung
Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges
Anlassen der Triebwerke, Verfahren nach dem Anlassen
Rollen, Flugplatzverfahren, Verfahren vor dem Start
Start und Kontrollen nach dem Start
Abflugverfahren
Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle — Einhaltung der Flugverkehrsverfahren /
Sprechfunkverfahren

* Allgemeine Flugübungen
Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle — Einhaltung der Flugverkehrsverfahren /Sprechfunkverfahren
Geradeaus- und Horizontalflug bei verschiedenen Geschwindigkeiten
Steigflug:
   i. Beste Steiggeschwindigkeit
   ii. Steigflugkurven
   iii. Übergang zum Horizontalflug
Kurven (mit 30° Querneigung)
Steilkurven (mit 45° Querneigung) (einschließlich Erkennen und Beenden eines kritischen Flugzustandes)
Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich mit und ohne LandeklappenÜberzogener Flugzustand:
   i. Überzogener Flugzustand in Reiseflugkonfiguration und Beenden mit Motorhilfe
   ii. Annäherung an den überzogenen Flugzustand in einer Sinkflugkurve mit 20° Querneigung, Anflugkonfiguration
   iii. Annäherung an den überzogenen Flugzustand in Landekonfiguration
Sinkflug:
   i. Mit und ohne Motorhilfe
   ii. Sinkflugkurven (steile Gleitflugkurven)
   iii. Übergang zum Horizontalflug

* Überlandflug
Flugplan, Koppelnavigation, Gebrauch der Navigationskarten
Einhalten von Flughöhe, Steuerkurs und Fluggeschwindigkeit
Orientierung, Berechnung und Korrektur von voraussichtlichen Ankunftszeiten, Ergänzung (Berichtigung) des Flugplanformulares
Fliegen zum Ausweichflugplatz (Planung und Durchführung)
Gebrauch von Funknavigationshilfen
Flug nach Instrumenten (180°-Kurve bei simulierten Instrumentenflug-Wetterbedingungen)
Flugmanagement (Kontrollen, Kraftstoffversorgung und Prüfung auf Vergaservereisung etc.)
Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle — Einhaltung der Flugverkehrsverfahren /Sprechfunkverfahren

* Anflug und Landeverfahren
Anflugverfahren
Ziellandung (Landung auf kurzen Pisten), Seitenwindlandung, wenn entsprechende Bedingungen vorliegen
Landung ohne Landeklappen
Landeanflug ohne Motorhilfe (nur einmotorige Flugzeuge)
Aufsetzen und Durchstarten
Durchstarten aus geringer Höhe
Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle: Einhaltung der Flugverkehrsverfahren /Sprechfunkverfahren
Tätigkeiten nach Beendigung des Fluges

* Außergewöhnliche Verfahren und Notverfahren
Dieser Abschnitt kann mit einem der obigen Abschnitte verbunden werden.
Simulierter Triebwerksausfall nach dem Start (nur einmotorige Flugzeuge)
Simulierte Notlandung (nur einmotorige Flugzeuge)
Simulierte Sicherheitslandung (nur einmotorige Flugzeuge)
Simulierte Notfälle
Mündliche Prüfung

* Simulierter Triebwerksausfall und einschlägige, auf das Muster bezogene Übungen
Dieser Abschnitt kann mit obigen Abschnitten verbunden werden.
Simulierter Triebwerksausfall während des Starts (in sicherer Höhe, sofern nicht in einem Flugsimulator durchgeführt)
Anflug und Durchstarten mit simuliertem Triebwerksausfall
Anflug und Landung bis zum vollständigen Stillstand mit simuliertem Triebwerksausfall
Triebwerkausfall, Abstellen und Wiederanlassen
Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle — Einhaltung der Flugverkehrsverfahren /Sprechfunkverfahren, Verhalten als Pilot (airmanship)

* Mündliche Prüfung

Toleranzen bei all den Übungen sind wie folgt:
Flughöhe
- normaler Flug ±150 ft
- mit simuliertem Triebwerksausfall ±200 ft

Steuerkurs/Einhalten einer Funkstandlinie
- normaler Flug ±10°
- mit simuliertem Triebwerksausfall ±15°

Geschwindigkeit
- Start und Anflug +15/-5 Knoten
- alle anderen Flugzustände ±15 Knoten


Dies wird für Sie kein Problem darstellen, haben Sie doch alle diese Aufgaben mehrfach mit Ihrem Fluglehrer geübt und gefestigt.

Während des Fluges kann es sein, dass Sie eine Flugplanung zu einem Ihnen vom Prüfer
[das können Sie mit mir machen] mitgeteilten Flugplatz / Punkt machen müssen. Unter Umständen heißt das, mit Lineal Kurs aus der Karte messen, Distanz bestimmen, Vorhaltewinkel und Flugzeit - und das alles während des Fluges ! neue bestimmung

Seitenanfang

7. Die Prüfung bestanden. Bekommen Sie jetzt den 'Schein'?

Geduld. Sie müssen in Summe 45 Stunden Praxisausbildung haben, um den begehrten Schein zu bekommen.
Sie
müssen mindestens 25 Stunden mit einem Fluglehrer und mindestens zehn Stunden im Alleinflug unter Aufsicht auf Flugzeugen haben.
Nach Absolvieren der administrativen Hürden erhalten Sie den Privatpilotenschein.

Der Privatpilotenschein berechtigt Sie nun, u n e n t g e l t l i c h und nichtgewerbsmäßig ein Luftfahrzeug im Fluge zu führen.

Seitenanfang

8. Jetzt heißt's  F E I E R N !                 


...jetzt knallen die Korken! Zeit zum Feiern.

Seitenanfang

9. Wie lange dauert die PPL-Ausbildung?

Die Ausbildung in Theorie erstreckt sich über 3 - 4 Monate.
Die Dauer der praktischen Ausbildung wird von vielen Faktoren - zum Beispiel Wetter, Ihre Verfügbarkeit, Verfügbarkeit von Fluggerät - beeinflusst. Das heißt, bei entsprechendem Einsatz Ihrerseits müssen Sie durchschnittlich mit einer Gesamtausbildungsdauer von ca. 4 - 6 Monaten rechnen.

Seitenanfang

10. Was müssen Sie tun, um den 'Schein' zu erhalten?

Ihre PPL-Berechtigung gilt jeweils 5 Jahre, die Klassenberechtigung, jedoch, die Sie verlängern müssen, nur 24 Monate. Parallel dazu müssen Sie auch ein gültiges Medizinisches Flugtauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse 2 haben.

Für diese Verlängerung müssen Sie Folgendes nachweisen:

* innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung
     mit einem Prüfer [das können Sie mit mir machen] ablegen oder

* innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung mindestens zwölf Flugstunden
     [als PIC (Details dazu hier)] nachweisen, darin enthalten:

     - zwölf Starts und zwölf Landungen, und
     - ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem Fluglehrer [das können Sie mit mir machen].

 

ACHTUNG NEU: ab 15. Juni 2010 gilt:

 

 E r n e u e r u n g s v o r a u s s e t z u n g e n   für Klassen- und Musterberechtigungen


A) Für die Erneuerung von Klassen- und Musterberechtigungen für mehrmotorige Flugzeuge gemäß JAR-FCL 1.245 (f) (1) ist ab dem ersten Tag nach Ablauf der Berechtigung ein Erneuerungstraining durch eine Zivilluftfahrerschule (FTO/TRTO) erforderlich.
Die Zivilluftfahrerschule hat zu diesem Zweck eine Leistungsfeststellung (in Form eines Statuschecks in Theorie und Praxis) durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren.
Aufgrund des Ergebnisses legt die Zivilluftfahrerschule in Eigenverantwortung ein Erneuerungstrainingsprogramm (Theorie und Praxis) für den Bewerber fest. Der Head of Training bestätigt den positiven Abschluss des praktischen Trainings auf dem Prüfungsformular mit Stempel und Unterschrift der Zivilluftfahrerschule. Der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des theoretischen Trainings ist von der Zivilluftfahrerschule in geeigneter Weise zu dokumentieren.
Die Befähigungsüberprüfung ist mit einem Prüfer durchzuführen. Dieser Prüfer darf weder am Statuscheck, noch am Erneuerungstraining des Bewerbers beteiligt gewesen sein.
 

B) Für die Erneuerung von  K l a s s e n b e r e c h t i g u n g e n  für  e i n m o t o r i g e  Flugzeuge hat der Bewerber
die  p  r a k t i s c h e  Prüfung gemäß Anhang 1 und 3 zu JAR-FCL 1.240 abzulegen.
Seitens der Behörde wird jedoch auch in diesen Fällen  e m p f o h l e n , vor der praktischen Prüfung ein  E r n e u e r u n g s t r a i n i n g , analog zu jenem unter C) beschrieben, in einer Zivilluftfahrerschule zu absolvieren.
 

C) Für die Erneuerung von Musterberechtigungen für einmotorige Flugzeuge, die weniger als 6 Monate ruhen, hat der Bewerber mit einem FI oder CRI im Rahmen einer Zivilluftfahrerschule das Programm des Protokolls/Praktische Ausbildung gemäß Anhang 2 oder Anhang 3 zu JAR-FCL 1.240 und 1.245 unter Einhaltung der im Anhang 1 zu JAR-FCL 1.240 und 1.245 angeführten Toleranzen erfolgreich als Erneuerungstraining zu absolvieren.
Der FI oder CRI bestätigt den positiven Abschluss des Trainings mit „Fit for Profcheck“ im Flugbuch des Bewerbers (inkl. Unterschrift und Lizenznummer) und in der Spalte für den Lehrer auf dem Prüfungsformular.
Die Befähigungsüberprüfung ist mit einem Prüfer durchzuführen. Dieser Prüfer darf nicht am Erneuerungstraining des Bewerbers beteiligt gewesen sein.
Für die Erneuerung von Musterberechtigungen für einmotorige Flugzeuge, die mehr als 6 Monate ruhen, ist ein Erneuerungstraining in einer FTO/TRTO oder RF erforderlich.
Die Zivilluftfahrerschule hat zu diesem Zweck eine Leistungsfeststellung (in Form eines Statuschecks in Theorie und Praxis) durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren.
Aufgrund des Ergebnisses legt die Zivilluftfahrerschule in Eigenverantwortung ein Erneuerungstrainingsprogramm (Theorie und Praxis) für den Bewerber fest. Der Head of Training bestätigt den positiven Abschluss des praktischen Trainings auf dem Prüfungsformular mit Stempel und Unterschrift der Zivilluftfahrerschule. Der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des theoretischen Trainings ist von der Zivilluftfahrerschule in geeigneter Weise zu dokumentieren.
Die Befähigungsüberprüfung ist mit einem Prüfer durchzuführen. Dieser Prüfer darf weder am Statuscheck, noch am Erneuerungstraining des Bewerbers beteiligt gewesen sein.

**************************

**************************

 




Seitenanfang

11. Welche Berechtigungen kann ich noch erwerben?

11.1. Schleppflugberechtigung
Verlangt sind
mindestens vier Segelschleppflüge unter der Aufsicht eines Motorflugzeugfluglehrers mit gültiger Schleppflugberechtigung die einwandfrei ausgeführt werden müssen. Bei der von einem Prüfer mit gültiger Schleppflugberechtigung abzunehmenden Zusatzprüfung hat der Bewerber einen Schleppflug mit mindestens zwei aufeinander folgenden Vollkreisen hintereinander in gleich bleibender Höhe auszuführen. Der Prüfer hat ein entsprechendes schriftliches Gutachten an die zuständige Behörde zu übermitteln.

Seitenanfang

11.2. Kunstflugberechtigung
Bei der Zusatzprüfung hat der Bewerber Kunstflugfiguren auszuführen:
* zwei Überschläge aus der Normalfluglage nach oben,
* je zwei hochgezogene Kehrtkurven nach links und nach rechts,
* je zwei Rollen nach links und nach rechts,
* je zwei halbe Überschläge nach oben mit anschließender halber Rolle nach rechts und nach links,
* Trudeln mit mindestens drei Umdrehungen nach links und nach rechts,
* einen Rückenflug von wenigstens 15 Sekunden Dauer, wenn ein geeignetes Flugzeug vorhanden ist, und
* je zwei halbe Rollen nach links und nach rechts in einem Steigflug von ungefähr 30 Grad mit anschließendem Abschwung.

Diese Figuren sind in zwei Prüfungsflügen vorzuführen, die vom Abflug bis zur Landung nicht länger als je 15 Minuten dauern dürfen. Vor Beginn der Prüfungsflüge hat der Bewerber dem Prüfer ein schriftliches Programm der Prüfungsflüge auszuhändigen. Jede Abweichung von diesem Programm macht den betreffenden Flug ungültig. Jeder Flug ist mit einem Gleitflug aus mindestens 300 m Höhe über Platz und einer Ziellandung

Seitenanfang

11.3. Sicht-Nachtflugberechtigung

Für die Durchführung von Flügen bei Nacht (NVFR) sind mindestens fünf zusätzliche Stunden auf Flugzeugen bei Nacht durchzuführen, davon drei Stunden mit Fluglehrer mit mindestens einer Stunde Überlandflugnavigation sowie fünf Alleinstarts und fünf Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand. Diese Qualifikation wird in die Lizenz eingetragen. Diese Berechtigung kann im Rahmen der PPL-Ausbildung oder jederzeit danach erworben werden, es bedarf keines Prüfungsfluges.

Wenn Sie die IFR- oder CPL-Berechtigung einmal machen möchten, ist NVFR eine Voraussetzung.
 

alles Wichtige zum Thema
'Sicht-Nachtflugberechtigung'
[mit der SUCHOPTION "Night" eingeben !]    aufmerksam lesen, so viel info kann ihnen nicht einmal der beste fluglehrer auf einmal mitgeben!!!


11.4. Instrumentenflugberechtigung

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr - zuständig ist das jeweilige Amt.

 

Für weitere Information betreffend praktische Ausbildung,
        
Night VFR - eine andere art des fliegens !!! das will gelernt sein.Email



Seitenanfang

Stand: 01. June 2010 18:26
Alle Angaben ohne Gewähr ! Irrtum vorbehalten!
Für Links und deren Inhalt wird keine Verantwortung übernommen.

... und Sie waren der wievielte Besucher?

HOME