TIPP:
Wenn Sie eine Funkerzeugnis-Ausbildung
beginnen,
achten Sie darauf, dass bereits bei Ausbildungsbeginn ein Prüfungstermin
feststeht !
Effizient ist es, wenn die Prüfung unmittelbar im Anschluss an die
Ausbildung stattfindet.
Eine zu lange Pause zwischen Ausbildung und Prüfung erhöht den
Vergessenseffekt ;-)
und die Übung -
und ist somit ineffizient !
Wenn Sie nicht vorhaben, gleich im Anschluss an die Ausbildung,
sondern erst viele Wochen später,
die Prüfung zu machen, sollten Sie eher von der
Ausbildung absehen
und auf einen für Sie günstigeren Termin warten!!!
1. Wozu brauchen Sie
das?
2. Welche Funkerzeugnisse
gibt es?
3. Welches brauchen Sie?
4. Wo können Sie einen Kurs besuchen?
5. Die Prüfung. Was Sie darüber wissen sollten!
6. Sie haben ein BFZ und wollen aufstocken, ein AFZ erwerben?
7. Werden ausländische Funkerzeugnisse anerkannt?
8. Ein Beispiel aus der Praxis!

1. Wozu brauchen Sie das?
Sie benötigen eines der 3 Funkerzeugnisse, um eine
Luftfahrzeugfunkstelle, also ein Funkgerät an Bord eines Luftfahrzeuges, bedienen zu
dürfen.

2. Welche Funkerzeugnisse
gibt es? ('Funker -Zeugnisgesetz
1998' - unter Kurztitel 'FZG' eingeben!!
Telekommmunikations-Gesetz
- unter Kurztitel 'TKG' eingeben!!)
* BFZ ('Binnenfunkerzeugnis')
Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den
Binnenflugfunkdienst:
Sprechfunkdienst in deutscher Sprache bei
Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen, deren Sendeanlagen auf
Frequenzen über 30 MHz betrieben werden, die dem Flugfunkdienst oder
dem beweglichen Flugfunkdienst über Satelliten zugewiesen sind, wenn das
Bedienen nur im Betätigen einfacher Umschaltevorrichtungen besteht, wobei
ein anderes Einstellen der die Sendefrequenzen bestimmenden Schaltelemente
ausgeschlossen ist.
* EFZ (Eingeschränktes Funkerzeugnis)
Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen
Flugfunkdienst:
Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache
bei Luftfahrzeugfunkstellen oder Bodenfunkstellen, deren Sendeanlagen auf
Frequenzen betrieben werden, die dem Flugfunkdienst oder dem beweglichen Flugfunkdienst über Satelliten
zugewiesen sind, wenn das Bedienen nur im Betätigen einfacher
Umschaltevorrichtungen besteht, wobei ein anderes Einstellen der die Sendefrequenzen bestimmenden Schaltelemente
ausgeschlossen ist.
* AFZ (Allgemeines Funkerzeugnis)
Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen
Flugfunkdienst:
Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache
bei Luftfahrzeugfunkstellen, bei Luftfahrzeugerdfunkstellen und bei
Bodenfunkstellen.

3. Welches brauchen Sie?
Die Erfahrung zeigt, daß die Erlangung des AFZ das Ziel
sein sollte.
Die Phraseologie ist standardisiert, sodaß Sie auch mit einigermaßen
guten Kenntnissen des
Englischen auskommen können.

4. Wo können Sie einen Kurs
besuchen?
Kontaktieren
Sie mich,
und wir können uns einen
individuellen Kurs, persönlich auf Ihre freie Zeit und den Prüfungstermin
abgestimmt,
zusammenstellen - effizient, im Einzelunterricht -
ziel- und erfolgsorientiert, auf die Prüfung hin ausgerichtet.
Prüfungstermin jederzeit auf Anfrage !

5. Die Prüfung. Was Sie
darüber wissen sollten!
5.1. Voraussetzungen für ein Funkerzeugnis sind:
* Ein
schriftlicher Antrag
an
das jeweils zuständige Fernmeldebüro abhängig vom Wohnort
* Die Vollendung des 16. Lebensjahres
* Verläßlichkeit
Diese ist nicht gegeben bei Entmündigung oder rechtskräftiger Verurteilung wegen
gröblicher oder wiederholter Verstöße gegen Funkvorschriften, eines Verbrechens oder
sonstiger Handlungen gegen die staatliche Sicherheit, öffentliche Ruhe und Ordnung,
körperliche Sicherheit, Geheimhaltungspflicht etc.
* Fachliche Befähigung
[Diese wird durch eine erfolgreiche praktische Ausbildung (nachgewiesen durch die
Bestätigung einer Flugschule) und die bestandene Prüfung nachgewiesen.]
Dieser Punkt entfällt seit März 1999. Es 'genügt'
vorbereitet zu sein, z.B. durch Ausbildung mit einem
Fluglehrer
.
5.2. Durchführung der Prüfung
Die Funkerprüfung erfolgt vor einer Prüfungskommission
und überprüft Ihre Fertigkeiten (Sprechpraxis) in mündlicher und den Theoriekenntnissen
in schriftlicher Form. Der Fragenkatalog und die Unterlagen zu den
Sprechfunkverfahren sind bei
Austrocontrol erhältlich.
Sollten Sie die Prüfung nicht schaffen, kann eine Wiederholungsprüfung
frühestens nach 2 Monaten erfolgen. Diese umfaßt wieder den gesamten Prüfungsstoff.

6. Sie haben ein BFZ und wollen
aufstocken, ein AFZ erwerben?
Sie müssen eine Zusatzprüfung absolvieren.
Prüfungsstoff ist die Differenz zum bestehenden Zeugnis.

7. Werden ausländische
Funkerzeugnisse anerkannt?
Eine Anerkennung kann erfolgen, wenn keine Zweifel an der fachlichen
Befähigung bestehen - und nur auf Gegenseitigkeit. Das heißt, jenes Land, in dem Sie Ihr
Funkerzeugnis erworben haben, anerkennt auch ein österreichisches Funkerzeugnis.
Aufgrund eines ausländischen Funkerzeugnisses kann ein österreichisches
Funkerzeugnis ausgestellt werden bei Wohnsitz im Inland und wenn kein Zweifel an der
fachlichen Befähigung und Glaubhaftmachung der Notwendigkeit des Erwerbes im Ausland
besteht.

8. Ein Beispiel aus der Praxis
Ihr Flugzeug, eine Katana DV20, hat die
Kennung OE-AGA. Sie möchten einen Sichtflug von Wien nach Vöslau
durchführen. Sie stehen auf der Abstellfläche vor Hangar 2 in Wien-Schwechat.
Der Funkverkehr mit Wien Ground (Rollkontrolle) und Wien Tower (Turm) kann wie folgt
ablaufen
(Bezeichnungen von Taxiways/Exits mögen von der Realität abweichen ;-):
| OEAGA |
Wien Ground, OEAGA [gelesen: Oscar-Ech[k]o-Alpha-Golf- Alpha] |
| Ground |
OGA, Wien Ground |
| OEAGA |
OGA, position apron, in front of hangar 2, request taxi |
| Ground |
OGA, taxi to holding point runway 29 via taxiways I, exit 12 and O, QNH
1023 |
| OEAGA |
will taxi to holding point runway 29 via taxiways I, exit 12 and O, QNH
1023, OGA |
| Ground |
OGA when reaching holding point runway 29 contact Wien Tower on frequency
119.4 |
| OEAGA |
will contact Wien Tower on frequency 119.4 when reaching holding point
runway 29, OGA |
| OEAGA |
Wien Tower, OEAGA |
| Tower |
OGA, Wien Tower |
| OEAGA |
OGA, holding point runway 29, ready for departure |
| Tower |
OGA, are you ready to copy clearance |
| OEAGA |
OGA, affirm |
| Tower |
OEAGA, leave control zone via VFR sector
S in 1500 feet
or below, QNH 1023, squawk 1516 |
| OEAGA |
OEAGA will leave control zone via VFR sector S in 1500 feet or
below, QNH 1023, will squawk 1516 |
| Tower |
OGA behind incoming Austrian line up on runway 29 behind |
| OEAGA |
will line up on runway 29 behind incoming Austrian
behind, OGA |
| Tower |
OGA, wind 310 degrees, 15 knots,
maximum 25 knots, runway 29, cleared for take-off |
| OEAGA |
cleared for take-off runway 29, OGA |
| Tower |
OGA report Münchendorf |
| OEAGA |
will report Münchendorf, OGA |
| OEAGA |
OGA, Münchendorf, now, 1500 feet |
| Tower |
OGA, cleared to leave frequency, squawk 7000 |
| OEAGA |
cleared to leave frequency, will squawk 7000, OGA |
| OEAGA |
Vöslau Flugplatz, OEAGA |
| Vöslau |
OGA, Vöslau |
| OEAGA |
OGA, Münchendorf, jetzt, 1500 Fuß, erbitte
Landeinformation |
| Vöslau |
OGA, Betriebspiste 31, QNH 1024, squawk 1520, achten Sie auf 2 Katanas in der
Platzrunde Charlie |
| OEAGA |
Betriebspiste 31, QNH 1024, squwak 1520, beide Katanas in Sicht,
OGA |
| OEAGA |
OGA, Echo, 26, 2000 Fuß |
| Vöslau |
OGA, Landung nach eigenem Ermessen Betriebspiste 31, Wind 320 Grad mit 12 Knoten |
| OEAGA |
Landung nach eigenem Ermessen Betriebspiste 31, OGA |
| Vöslau |
OGA Landezeit 28 |
| OEAGA |
Landezeit 28, OGA |
| OEAGA |
OGA, Abstellfläche, verlasse die Frequenz |
| Vöslau |
OGA, Vöslau Flugplatz |

Stand:
09. July 2009 20:13
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